Aufgrund einer Systemumstellung in KW 45 (ab Montag, 04.11.24) kann sich der Bearbeitungszeitraum bestimmter Anträge, wie z.B. Mietbescheinigung, Zuzugsgenehmigung und andere mietvertragliche Angelegenheiten verzögern. Wir bitten dies entsprechend zu beachten und von Nachfragen hinsichtlich der Fertigstellung von Bescheinigungen abzusehen. Anträge oder Anfragen über E-Mail können weiterhin ohne Einschränkung vorgenommen werden, aber auch hier kann es zu einer Verzögerung im Bearbeitungszeitraum kommen